Glänzend beraten:
Die goldenen GVG Regeln.
Für alle Handelsgeschäfte gelten einheitliche, vom Gesetzgeber festgelegte Bestimmungen. Sonderregelungen gibt es beim Handel mit Altgold. Hier sind einige zusätzliche Auflagen einzuhalten. Dank der Deutschen GVG hat der Kunde die Gewissheit, dass an alles gedacht ist.
Wer Auto fährt, braucht nichts vom Motor zu verstehen. Ganz ähnlich ist es mit den Regeln beim Gold-Ankauf. Kunden der GVG bleibt es erspart, sich mit gesetzlichen Einzelheiten zu befassen. Sie können darauf vertrauen, dass die Deutsche GVG alle Vorschriften genauestens einhält.
Das ist umso wichtiger, als der Altgold-Markt seit jeher leider auch viele schwarze Schafe anzieht. Diese versprechen zwar hohe Abnahmepreise, agieren jedoch oft genug mit fragwürdigen Methoden. Schon aus diesem Grund ist es für jeden Goldabgabe-Interessenten wichtig, einen soliden Partner an seiner Seite zu wissen. Die Deutsche GVG garantiert die Einhaltung aller Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Edelmetall-Handel und stellt so eine gesetzlich rechtmäßige Abwicklung sicher.
Einige Beispiele: Natürlich achtet die GVG darauf, dass alle GVG
Kunden über
18 Jahre alt sind. Darüber hinaus ist es Vorschrift, dass
beim Handel mit Edelmetallen stets ein Kaufvertrag in schriftlicher
Form vorliegt. Dieser Kaufvertrag beinhaltet die vollständigen
Adressen von An- und Verkäufer, die genaue Bezeichnung der verkauften
Gegenstände sowie den Ankaufspreis.
Der Käufer, also die GVG, ist verpflichtet, die Ausweisnummer des
Verkäufers in den Kaufvertrag aufzunehmen.
Auch wenn es sich kompliziert anhören mag: Bei der GVG dauert ein Edelmetall-Handel nur wenige Minuten. Die Prüfung des Metalls geschieht schnell und effizient, die Verträge sind schon vorbereitet und werden von der GVG für Sie ausgefüllt. Sie müssen nur noch unterschreiben. Aber an eines sollten Sie vor dem Besuch einer GVG Ankaufstelle denken: Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit.




