AGB
Bedingungen für die Einsendung von Gegenständen
- Einsendeberechtigt ist jede Person, die über 18 Jahre alt und die alleiniger Eigentümer und Verfügungsberechtigter der eingesandten Gegenstände ist.
- Die Einsendung von Gegenständen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
- Mit der Einsendung der Gegenstände erklärt der Kunde vorbehaltlich Ziff. 9 verbindlich, die eingesandten Gegenstände an GVG verkaufen zu wollen.
- GVG ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, das Vertragsangebot des Kunden nach Eingang der Gegenstände bei GVG anzunehmen. GVG erklärt die Annahme entweder schriftlich oder durch Zusendung eines Verrechnungsschecks an den Kunden.
- Sollte GVG das Vertragsangebot des Kunden nicht annehmen, so wird GVG die eingesandten Gegenstände auf eigene Kosten per Post, jedoch auf Gefahr des Kunden, zurücksenden.
- Der Ankaufspreis richtet sich nach dem Wert der eingesandten Gegenstände gemäß der jeweils gültigen GVG Preisliste. GVG zahlt den jeweiligen Wert per Verrechnungsscheck an den Kunden aus.
- Der Kunde hat GVG eine ordnungsgemäße und jederzeit erreichbare Anschrift mitzuteilen. GVG ist nur zur einmaligen Versendung an die angegebene Adresse verpflichtet.
- GVG empfiehlt, Gegenstände per Post bei GVG einzusenden. GVG empfiehlt zur Sicherheit des Kunden, die eingesandten Gegenstände in ausreichendem Umfang zu versichern. Die eingesandten Gegenstände sollten zur Sicherheit des Kunden in der Weise verpackt werden, dass eine Beschädigung während des Versands ausgeschlossen und der Inhalt nicht erkennbar ist.
- Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen, z.B. per E-mail, Fax, Brief etc., widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
GVG Goldverwertungs-Gesellschaft mbH
Linnéstraße 2
75172 Pforzheim
Telefon: +49 7231 424830
Telefax: +49 7231 424831
E-Mail: info@deutsche-gvg.de
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Eingesandte Gegenstände werden auf Kosten und Gefahr von GVG zurückgesendet. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung erfüllen.




